Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA)
Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird vor dem Start veröffentlicht.
Vertragsgegenstand
Dieser DPA regelt die Pflichten zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und Workinno (Auftragsverarbeiter) in Bezug auf personenbezogene Daten, die bei der Nutzung des Workinno-Dienstes verarbeitet werden.
Unterauftragsverarbeiter
Zu den für die Erbringung des Dienstes eingesetzten Unterauftragsverarbeitern gehören Stripe (Zahlungen), Resend (E-Mail), Cloudflare (CDN/Sicherheit), Hetzner (Server), Anthropic und OpenAI (KI-Assistent), Mapbox (Karten), MaxMind (Standort), Sentry (Fehlerprotokolle), Meta Platforms (WhatsApp/Messenger/Instagram, sofern Sie diese verbinden) sowie Google und Microsoft (Gmail/Outlook, sofern Sie diese verbinden). Die aktuelle Liste wird in der Datenschutzerklärung §4 veröffentlicht.
Sicherheitsmaßnahmen
Eingesetzt werden Verschlüsselung (TLS bei der Übertragung, Mindestversion 1.2, Argon2id für Passwörter), Zugriffskontrolle, Audit-Protokolle, regelmäßige Backups sowie eine Richtlinie zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen.

